Als Wenigsurfer nutzen Sie Ihren privaten Internetanschluss vielleicht täglich, aber nicht sehr intensiv. Downloads und Online-Multimedia interessieren Sie nicht sonderlich. Sie benötigen pro Monat eine überschaubare Anzahl an Online-Stunden bzw. Daten-Traffic.
Wenig-/Normalsurfer
Ihr Surfverhalten wechselt. Mal sind Sie länger online, dann wieder weniger - gleiches gilt für das benötigte Datenvolumen. Unser Rat: Im Zweifelsfall lieber auf einen "Normalsurfer"-Tarif zurückgreifen, das spart bei intensiverer Internetnutzung Kosten.
Orientierungswerte für dieses Profil:
-> Zwischen 30 und 50 Stunden Online-Zeit je Monat
-> Etwa 2 bis 4 bis Gigabyte Traffic
Normalsurfer
Normalsurfer nutzen Ihren Internetzugang in der Regel jeden Tag. Sie sind öfters online, recherchieren, chatten und rufen regelmäßig E-Mails ab. Angebote wie Internetradio oder Downloads nutzen Sie hin und wieder. Das benötigte Datenvolumen ist planbar.
Orientierungswerte für dieses Profil:
-> Zwischen 50 und 70 Stunden Online-Zeit
-> Etwa 3 bis 6 GB Traffic
Normal- bzw. Powersurfer
Sie nutzen das Internet ausgiebig, jedoch mit schwankender Intensität. Sie benötigen das Zeit- oder Traffic-Kontingent eines Normalsurfers, verzeichnen jedoch sowohl Abweichungen nach oben (manchmal sehr viele Downloads) als auch ggf. nach unten (Wenignutzung im Urlaub, zeitweise bloßes Surfen). Wir empfehlen: eine preisgünstige Flatrate!
Powersurfer
Powersurfer sind oft oder sogar ständig online und nutzen das Internet intensiv. Sie laden viel herunter, hören Internetradio, nutzen Tauschbörsen etc. Zeit- oder Volumentlimits sind hinderlich - mit einer Pauschale wollen Powersurfer alles abgedeckt haben. Dafür gibt's Flatrates!
Powersurfer-/Geschäftskunden
Angebote, die sich für Powersurfer und Geschäftskunden gleichermaßen eignen, sind in der Regel ADSL-Tarife, die sehr viel oder unbegrenzten Traffic und die Anbindung mehrerer Arbeitsplätze erlauben.
Geschäftskunden
Tarife für Geschäftskunden können sowohl auf ADSL wie auf SDSL-Angeboten basieren. Die Anbindung mehrerer Arbeitsplätze ist erlaubt, jedoch sind letztendlich die AGBs des Anbieters ausschlaggebend.